RECHTSGEBIETE
Familienrecht (Fachanwältin)
Beratung und Vertretung
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vor Eingehung der Ehe (z.B. Möglichkeiten zur Erstellung eines Ehevertrags)
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bei Trennung (insbesondere Unterhalt, Vermögen, Kinder)
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im Scheidungsverfahren
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bei der Verhandlung und Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
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in Kindschaftssachen (z.B. Umgang, Sorgerecht, Unterhalt)
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bei Erstellung einer Patientenverfügung oder General- und Vorsorgevollmacht
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bei der Durchführung von Gewaltschutzverfahren (Kontaktverbot, Annäherungsverbot, auch bzgl. der Kinder)
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Mediation zwischen Ehegatten in Bezug auf finanzielle Ansprüche oder Kindschaftssachen zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens
Arbeitsrecht (Tätigkeitsschwerpunkt)
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
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bei Fragen rund um ein laufendes Arbeitsverhältnis
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bei Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
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bei einer Kündigung
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bei der Verhandlung und Erstellung eines Aufhebungsvertrags
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bei Ausspruch oder Abwehr einer Abmahnung
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bei Erstellung und Prüfung eines Arbeitszeugnisses
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Mediation bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens
Mietrecht
Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern (auch Gewerberaum)
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bei Fragen rund um ein laufendes Mietverhältnis
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bei der Erstellung und Gestaltung eines Mietvertrags
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zum Ausspruch oder Abwehr einer Abmahnung
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bei einer Kündigung
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bei einer Mietzinserhöhung
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bei einer Mietzinsminderung
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bei Mängeln, Lärmbelästigungen etc.
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im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung
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Durchsetzung oder Abwehr einer Räumung
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Mediation bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens
WEG-Recht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen
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bei Erwerb von Eigentum im Rahmen einer WEG
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Prüfung von Beschlüssen auf deren Rechtmäßigkeit
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bei der Anfechtung von Beschlüssen
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Prüfung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen
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bei baulichen Veränderungen
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bei der Bestellung eines neuen Verwalters und Erstellung eines Verwaltervertrages
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bei der Abberufung eines Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrages
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im Rahmen von Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen
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Mediation bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern bzw. zwischen Eigentümern und Hausverwaltung zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens
allgemeines Zivilrecht
Beratung und Vertretung
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bei der Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten
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bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kauf- oder Werkverträgen
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bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
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bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
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bei der Durchführung von Gewaltschutzverfahren (Kontaktverbot, Annäherungsverbot)
Sollten Sie Ihr Anliegen unter den oben genannten Punkten nicht wiederfinden, kontaktieren Sie mich gerne, sodass wir gemeinsam besprechen können, ob eine Übernahme des Mandats in Frage kommt.
Was ist eine Mediation?
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Die Mediation beginnt mit der Ermittlung der Konfliktthemen und dem Aufdecken der Interessen und Bedürfnisse der Parteien. Schließlich werden gemeinsam Konfliktlösungen erarbeitet.
Die Mediation ist geeinget, frühzeitig Streitigkeiten einvernehmlich und interessengerecht zu beenden, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden, die oftmals nicht zum gewünschten Ziel führen. Eine Mediation ist nicht, wie das Gerichtsverfahren, an bestimmte Anträge gebunden. Es sind daher weitaus flexiblere Lösungen möglich, um den jeweiligen Interessen bestmöglich beizukommen.